Unsere Spielordnung

Beiträge und Gebühren

Erwachsene (ab 18 Jahre)77,00 EUR
Ehegatten, Lebenspartner39,00 EUR
FSJler ,Schüler, Studenten31,00 EUR
Jugendliche bis 18 Jahre31,00 EUR
Kinder bis 14 Jahre21,00 EUR
Familien (einschl. Kinder bis 18 Jahre)133,00 EUR

Alle am Tennisbetrieb teilnehmende Mitglieder, über 18 Jahre haben einen jährlichen Arbeitseinsatz von insgesamt 5 Stunden zu leisten. Für nicht geleistete Arbeitsstunden werden je 8 Euro berechnet. Neumitglieder werden im Jahr des Beitritts von dem zu leistenden Arbeitseinsatz befreit. Mitglieder die das 18. Lebensjahr vollenden, müssen erst im darauffolgendem Jahr den Arbeitseinsatz leisten. Die Vorstandschaft behält sich jedoch vor, bei Spenden oder sonstigen Leistungen der Mitglieder die Arbeitsstunden zu erlassen.

Gastgebühr

Die Gastgebühr beträgt pro Platz und Stunden 10,00 Euro. Für Mitglied + Gast 5,00 Euro. Vor Spielbeginn ist eine Eintragung in der ausgehändigten Gästegebührenliste vorzunehmen. Die Bezahlung erfolgt an ein Mitglied der Vorstandschaft.

Ein- und Austritt

Die Beitrittserklärung ist an die Vorstandschaft zu richten. Gleichzeitig ist die schriftliche Erklärung abzugeben, dass Beiträge, Gebühren usw. im Lastschriftverfahren eingezogen werden können. Bei Jugendlichen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Jedes neue Mitglied erhält ein Schlüssel für die Anlage. Es muss ein Sicherheitseinbehalt (Kaution) von 16,00 Euro geleistet werden.

Der Austritt muss schriftlich erklärt werden und ist bis 4 Wochen vor dem 31. Dezember möglich. Der Schlüssel muss zurückgegeben werden. Erfolgt die Kündigung nicht zum o. g Termin, wird der Mitgliedsbeitrag für die folgende Saison eingezogen.

Sperren

Bei satzungswidrigen bzw. unsportlichem Verhalten ist die Vorstandschaft berechtigt, Spiel- und Platzsperren, sowie in schweren Fällen den Vereinsausschluss auszusprechen.

Versicherung und Haftung

Jedes Mitglied ist beim Bayerischen Landessportverband unfallversichert. Das gilt nur für die Dauer es Tennisspielens. Haftung für Kleidung, Wertgegenstände, Spielgeräte sowie Fahrzeuge kann nicht übernommen werden.

Spielbetrieb

Bitte halten Sie die nachstehenden Regeln ein und achten diesbezüglich auch auf Ihre Mitspieler. Bei Verstößen wenden Sie sich bitte an die Vorstandschaft.

  • Das Betreten der Plätze ist nur mit Tennisschuhen und ordentlicher Spielkleidung gestattet
  • Um eine gute Platzbeschaffenheit zu gewährleisten, haben die Benutzer
    – vor Spielbeginn bei Trockenheit den Platz einschließlich Auslaufflächen gründlich zu bewässern
    – nach Spielende den Platz einschließlich Auslaufflächen spiralförmig von außen nach innen abzuziehen und die Linien abzukehren.
  • Der Anlagenwart bzw. Platzwart in Verbindung mit dem Vorstand entscheidet über die Bespielbarkeit der Plätze
  • Platzbelegung
    Grundsätzlich, vor allem aber ab 17.00 Uhr, sollten die Spieler-/innen, die kurz zuvor gespielt hatten, aus Fairnessgründen auf eine weitere Platzbelegung verzichten.

    Für alle Plätze gilt:
    Sind eingetragene Spieler 10 Minuten nach dem vorgesehenen Spielbeginn nicht anwesend, so können andere Spieler den Platz nach Belegung benutzen. Eine Belegung mit fremden Namen, um damit den Platz zu blockieren, wird bei Bekanntwerden automatisch mit einer 14-tägigen Spielsperre geahndet.

    Jugendliche
    Nicht berufstätige Jugendliche können die Plätze ab 17.00 Uhr nur mit einem erwachsenen Spielpartner benutzen. Stehen Plätze nach 17.00 Uhr frei, können diese jederzeit belegt werden. Bei Bedarf sind sie zur nächsten halben Stunde zu räumen.

    Gäste
    Gäste können auf den Plätzen an Werktagen bis 17.00 Uhr vorreservieren. Nach 17.00 Uhr ist die Vorreservierung nur zusammen mit einem Mitglied möglich. Werden die Plätze nach 17.00 Uhr von Mitgliedern nicht genutzt, können sie auch von Gästen belegt werden.

    Verlassen der Anlage
    Der Spieler, der als letzter die Anlage verlässt, hat dafür zu sorgen, dass die Türen zu den Plätzen und das Gebäude abgeschlossen wird.